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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Zusammenarbeit zwischen SPF Management (nachfolgend „Management“) und den von ihr vertretenen Künstler:innen (nachfolgend „Talente“). Sie gelten für alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Vermittlung, Betreuung und Vertretung von Schauspieler:innen in den Bereichen Film, Fernsehen, Bühne, Werbung und verwandten Medien. Mit Abschluss eines Managementvertrags erkennt die Künstler:in diese AGB ausdrücklich an.

§2 Leistungen des Managements

  1. Das Management übernimmt die Betreuung, Beratung und Vermittlung von Engagements für die vertretenen Künstler:innen.

  2. Die Leistungen umfassen insbesondere:

    1. Akquise und Vermittlung von Projekten und Castings

    2. Vertragsverhandlungen im Namen der Künstler:in (nach Rücksprache)

    3. Strategische Karriereplanung

    4. Unterstützung bei Selftapes und Castingvorbereitung

    5. Verwaltung von Buyouts, Optionen und Gagenverträgen

    6. Unterstützung bei Öffentlichkeitsarbeit und Social-Media-Auftritt

  3. Ein Anspruch auf Vermittlung bestimmter Engagements besteht nicht.

§3 Vertragsverhältnis

  1. Zwischen Management und Künstler:in wird ein schriftlicher Managementvertrag geschlossen.

  2. Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung und gilt zunächst für 12 Monate (Juniorjahr).

  3. Nach Ablauf des Juniorjahres verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

  4. Während des Juniorjahres verzichtet das Management auf eine Provision. Ab dem zweiten Jahr gelten die regulären Konditionen gemäss Vertrag.

§4 Provision

  1. Ab Beginn des zweiten Vertragsjahres erhält das Management eine Provision in Höhe von 10 % auf alle durchgeführten Engagements in den Bereichen Film, TV, Bühne, Werbung und verwandten Leistungen.

  2. Die Provision umfasst auch Projekte, die nicht direkt durch das Management vermittelt wurden, sofern das Management an der Betreuung, Verhandlung oder Abwicklung beteiligt ist.

  3. Nebenkosten wie Fotos, Showreels, Websites oder Reisekosten werden separat vereinbart und sind nicht Teil der Provision.

  4. Das Management ist nicht verpflichtet, Honorare vorzufinanzieren.

§5 Pflichten der Künstler:in

  1. Die Künstler:in verpflichtet sich zu einer aktiven, professionellen und transparenten Zusammenarbeit.

  2. Eigene Anfragen und Engagements sind dem Management zeitnah mitzuteilen.

  3. Änderungen von Kontaktdaten oder Verfügbarkeiten (z. B. Krankheit, Urlaub, Ausbildung) müssen umgehend kommuniziert werden.

  4. Die Künstler:in entscheidet selbst über die Annahme oder Ablehnung eines Projekts.

  5. Vereinbarte Termine und Verpflichtungen sind pünktlich und zuverlässig einzuhalten.

§6 Medien- und Nutzungsrechte

  1. Die Künstler:in gestattet dem Management, Fotos, Videos, Vita und weitere personenbezogene Daten für Vermittlungs-, PR- und Promotionszwecke (z. B. Website, Instagram, TikTok, YouTube) zu nutzen.

  2. Alle Rechte an Bild- und Videomaterial verbleiben bei der Künstler:in. Das Management erhält ein unentgeltliches, widerrufbares Nutzungsrecht für die Dauer der Zusammenarbeit.

  3. Die Künstler:in sichert zu, dass sämtliches überlassenes Material frei von Rechten Dritter ist.

§7 Datenschutz

  1. Das Management verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der Zusammenarbeit.

  2. Eine Weitergabe erfolgt nur an berechtigte Dritte (z. B. Casting-Direktor:innen, Produktionen), soweit dies zur Vermittlung erforderlich ist.

  3. Rechtsgrundlage ist das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).

  4. Die Künstler:in kann die Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit schriftlich widerrufen. Der Widerruf führt automatisch zur Beendigung der Zusammenarbeit.

  5. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website des Managements.

§8 Haftung

  1. Das Management haftet nicht für den Erfolg einer Vermittlung oder für Handlungen Dritter (z. B. Produktionen, Agenturen, Caster:innen).

  2. Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit entstehen, wird keine Haftung übernommen.

  3. Die Haftung des Managements ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.

§9 Vertragsänderungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder des Managementvertrags bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§10 Schlussbestimmungen

Es gilt Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist die politische Gemeinde Lindau (ZH).

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 10.2025
SPF Management – Teil der Schauspielfabrik GmbH

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